Klasse L

Deine Fahrschule in Gießen

Der Zugmaschinenführerschein

Die Fahrzeuge werden in der Landwirtschaft immer größer und anspruchsvoller. Eine solide Ausbildung ist hier unumgänglich.

Bei uns stehen Dir immer gut gelaunte Fahrlehrer bei Seite und begleiten Dich gerne durch Deine Ausbildung!

Kontaktiere uns gerne für mehr Informationen!

Mindestalter: 16 Jahre

 

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (am 19.01.2013 geändert von 32 auf 40 km/h)
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

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